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Allgemein

Neue Coronaregeln ab 9.1.: 2G-Plus im Sportzentrum
/ 2G auf dem Sportplatz


Liebe Mitglieder,

aufgrund der neuen Corona-Verordnungen des Landes Hessen und der Überschreitung der Inzidenz von 350 in Wiesbaden gelten ab Sonntag 9.1.2022 neue Regeln für den Sportbetrieb im Sportzentrum und auf dem Sportplatz:

Sportzentrum – 2G-Plus Pflicht für alle Teilnehmer
Alle Teilnehmer im Sportzentrum müssen vor jeder Übungsstunde beim Übungsleiter nachweisen, dass sie entweder Geimpft oder Genesen sind. Zusätzlich müssen alle Teilnehmer einen aktuellen, negativen Corona-Test nachweisen.

Als zulässige Test gelten:
- Antigen/Bürger-Test (maximal 24 Stunden alt)
- PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)

Ausnahmen gelten für:
- Kinder unter 6 Jahren bzw. bis sie in die Schule kommen - diese benötigen keinen Nachweis/Test
- Kinder & Jugendliche die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden / Nachweis wie bisher per Testheft (Hessen) oder Schülerausweis (Rheinland-Pfalz)
- Personen mit gültiger Booster- oder Auffrischungsimpfung

Sportplatz – 2G-Pflicht für alle Teilnehmer
Auf dem Sportplatz können Mitglieder nun nur am Sportbetrieb teilnehmen, wenn sie Geimpft oder Genesen sind.

Ausnahmen gelten für:
- Kinder unter 6 Jahren bzw. bis sie in die Schule kommen
- Kinder & Jugendliche die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden / Nachweis wie bisher per Testheft (Hessen) oder Schülerausweis (Rheinland-Pfalz)

Für die Innenräume auf dem Sportplatz (außer in den Toiletten bei Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln) gilt ebenfalls die 2G-Plus-Pflicht!



06.01.2022 - Raul Kaltenbach


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