Neue Corona-Regeln: 3G - Sportteilnahme auch wieder
für Getestete möglich
Liebe Mitglieder,
aufgrund der neuen Corona-Verordnungen des Landes Hessen gelten ab sofort neue Regeln für den Sportbetrieb im Teilnehmer und auf dem Sportplatz:
Sportzentrum – 3G-Pflicht für Teilnehmer
Alle Teilnehmer im Sportzentrum müssen vor jeder Übungsstunde beim Übungsleiter nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Als zulässige Tests gelten:
- Antigen/Bürger-Test (maximal 24 Stunden alt)
- PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
Ausnahmen gelten für:
- Kinder unter 6 Jahren bzw. bis sie in die Schule kommen - diese benötigen keinen Nachweis/Test
- Kinder & Jugendliche, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden / Nachweis wie bisher per Testheft (Hessen) oder Schülerausweis (Rheinland-Pfalz)
Im Sportzentrum gilt weiterhin Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) außer beim Sport!
Sportplatz – 3G-Pflicht für Teilnehmer
Alle Teilnehmer im Sportzentrum müssen vor jeder Übungsstunde beim Übungsleiter nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Als zulässige Tests gelten:
- Antigen/Bürger-Test (maximal 24 Stunden alt)
- PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
Ausnahmen gelten für:
- Kinder unter 6 Jahren bzw. bis sie in die Schule kommen - diese benötigen keinen Nachweis/Test
- Kinder & Jugendliche, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden / Nachweis wie bisher per Testheft (Hessen) oder Schülerausweis (Rheinland-Pfalz)
Für die Innenräume auf dem Sportplatz gilt ebenfalls die 3G-Pflicht und die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske)!
06.03.2022 - Raul Kaltenbach