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Allgemein

Aktuelle Coronaregelungen in den TVK-Sportätten
& Fremdhallen - keine Veränderung ab 2.4.


Liebe Mitglieder,

aufgrund der Neufassung der Corona-Verordnungen des Landes Hessen und des Bundes würden ab 2.4. die gesetzliche Maskenpflicht sowie die Zugangseinschränkungen für unseren Sportbetrieb entfallen.
Aufgrund der extrem hohen Corona-Infektionszahlen, auch unter der Abwägung, dass schwere Verläufe der aktuellen Coronavirus-Subvariante recht selten sind, hat sich der Vorstand entschlossen, die aktuell geltenden Regeln zum Schutz unserer Übungsleiter und Mitglieder bis auf Weiteres beizubehalten.

Das gilt sowohl für die Pflicht zum Tragen von Masken in den Innenräumen des Sportzentrums (außer beim Sport) und des Sportplatzes, als auch für die Notwendigkeit zur Durchführung eines Tests für Ungeimpfte vor der Teilnahme am Sportbetrieb (3G-Regelung). Die bisher gültigen Ausnahmen gelten weiter, ebenso wie die Pflicht zur Einhaltung der gängigen Abstands- und Hygieneregeln.


Sportgeräte - Lockerungen der Einschränkungen

Für die Nutzung aller Sportgeräte (Klein-, Hand- & Großgeräte, Matten, Bälle etc.) werden die Einschränkungen gelockert. Es können somit alle Geräte wieder dauerhaft benutzt werden!
Bitte achtet darauf, dass Klein- & Handgeräte sowie Gymnastikmatten möglichst immer nur von einer Person in der Übungsstunde genutzt werden. Auf Gymnastikmatten sollten aus Hygienegründen immer von den Teilnehmern mitgebrachte Handtücher gelegt werden. Dort wo es vom Aufwand her möglich und sinnvoll ist, bitte auch die Geräte weiter nach Gebrauch desinfizieren.

Nachfolgend nochmal die Übersicht der weiter geltenden – unveränderten – Regeln:


Sportzentrum – 3G-Pflicht für Teilnehmer

Alle Teilnehmer im Sportzentrum müssen vor jeder Übungsstunde beim Übungsleiter nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Als zulässige Tests gelten:
- Antigen/Bürger-Test (maximal 24 Stunden alt)
- PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
Ausnahmen gelten für:
- Kinder unter 6 Jahren bzw. bis sie in die Schule kommen - diese benötigen keinen Nachweis/Test
- Kinder & Jugendliche, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden / Nachweis wie bisher per Testheft (Hessen) oder Schülerausweis (Rheinland-Pfalz)

Im Sportzentrum gilt weiterhin Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) außer beim Sport!


Sportplatz – 3G-Pflicht für Teilnehmer
Alle Teilnehmer im Sportzentrum müssen vor jeder Übungsstunde beim Übungsleiter nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Als zulässige Tests gelten:
- Antigen/Bürger-Test (maximal 24 Stunden alt)
- PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
Ausnahmen gelten für:
- Kinder unter 6 Jahren bzw. bis sie in die Schule kommen - diese benötigen keinen Nachweis/Test
- Kinder & Jugendliche, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden / Nachweis wie bisher per Testheft (Hessen) oder Schülerausweis (Rheinland-Pfalz)

Für die Innenräume auf dem Sportplatz gilt ebenfalls die 3G-Pflicht und die Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2 oder medizinische Maske)!


Fremdhallen
 (Hallen der Stadt Wiesbaden)
Die Stadt Wiesbaden hat verfügt, dass in den stadteigenen Hallen weiter FFP2-Masken für Personen ab 16 Jahren getragen werden müssen - außer bei der Sportausübung. Personen zwischen 6 und 15 Jahren dürfen auch medizinische Masken tragen, Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.



01.04.2022 - Raul Kaltenbach


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