Neue Coronaregeln für den Sport im TVK
Liebe Mitglieder,
die hessische Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung überarbeitet.
Es gelten ab sofort folgende Regeln für alle TVK-Sportgruppen:
SPORTPLATZ
Keine Einschränkungen bezüglich 3G, d. h. jeder unabhängig von seinem Impfstatus kann am Sport teilnehmen.
SPORTZENTRUM
Es gilt die 3G-Regel, d. h. am Sport teilnehmen können
- vollständig Geimpfte (mind. 14 Tage nach Impfung)
- Genesene (PCR-Test - älter als 4 Wochen und jünger als 6 Monate) oder
- Getestete (PCR-Test max. 48 Stunden alt, Schnelltest max. 24 Stunden alt)
Daher müssen alle Mitglieder bei Übungsstunden im TVK-Sportzentrum die entsprechenden Nachweise den Übungsleitern vorzeigen.
Dies gilt für alle Personen ab 7 Jahren. Für alle Schüler, die in den Schulen regelmäßig getestet werden, gilt die Erleichterung, dass der Testnachweis über das schulische Testheft oder den Schülerausweis erfolgen kann.
Kinder bis 6 Jahre bzw. auch ältere bis zur Einschulung, können weiter ohne Einschränkungen/Testpflicht am Sport teilnehmen.
Alle Hygiene- und Abstandsregeln sowie das verpflichtende Anmeldeverfahren bleiben weiter bestehen.
Die 3G-Regel gilt auch für alle Übungsleiter und Helfer.
Die Regelungen gelten ab Sonntag, 19.09.2021.
18.09.2021 - Raul Kaltenbach